Wird Heizöl als Brennstoff verboten?

Heizöl ist ein wesentlicher Bestandteil der Energieversorgung in Deutschland und wird NICHT verboten.

Allgemeine Infos

Ist die Ölheizung ab 2026 grundsätzlich verboten?

Nein. Es gibt Bestandsschutz für alle seit den 1980er Jahren eingebauten Ölheizungstypen, explizit sind das Niedertemperatur- und Brennwertheizungen. Noch ältere Ölheizungstypen haben Bestandsschutz in einem selbst genutzten Eigenheim, wenn dies seit 01.02.2002 oder früher bewohnt wird. Besonders hervorzuheben ist der unbedingte Bestandsschutz für alle Ölbrennwertheizungen, die bis Ende 2025 eingebaut werden.

Was muss ich beachten bis 2025?

Eigentlich gar nichts. Wir empfehlen allerdings, eine alte Ölheizung bis Ende 2025 durch eine neue Brennwertheizung zu ersetzen.

Was muss ich beachten ab 2026?

Ab 2026 wird es erhöhte Anforderungen an den Einbau einer neuen Ölheizung geben, Sie muss dann mit einer Technik zur Nutzung regenerativer Energie gekoppelt sein, zum Beispiel einer Solarthermie-Anlage. Diese zusätzliche Anforderung gilt nicht für bestehende Anlagen und wenn es technisch nicht möglich ist, erneuerbare Energien zu nutzen und wenn weder Erdgas noch Fernwärme als Ersatz für Öl zur Verfügung stehen, oder wenn jede Alternative zur Ölheizung mit einem unangemessenen Aufwand oder unbilligen Härte verbunden ist.

Gibt es eine Austauschpflicht?

Nein, wer seine Immobilie seit 01.02.2002 oder früher als Eigentümer bewohnt, ist nicht zum Ölheizungsaustausch verpflichtet, egal wie alt das Gerät ist. Wer eine solche Immobilie ab dem Stichtag geerbt oder erworben hat, muss den Heizkessel erneuern, wenn es sich dabei um ein Konstanttemperatur-Gerät handelt. Derartige Heizkessel wurden im Wesentlichen in den 1970er Jahren, in seltenen Fällen noch bis Mitte der 1980er Jahre verbaut. Die danach auf den Markt gebrachten Kesseltypen waren und sind Niedertemperatur- und Brennwertanlagen. Für diese gibt es keine Austauschpflicht, auch nicht, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Nach geltender und angestrebter Gesetzeslage haben sie einen allgemeinen Bestandschutz. Sollte es Zweifel bei der Identifikation des Heizkesseltyps geben, hilft ein Blick in den letzten Schornsteinfegerbericht. Dort muss der Kesseltyp vermerkt sein. Notfalls rufen Sie Ihren Schornsteinfeger an, um die Frage zu klären.

 

Zusammenfassung

Sie möchten Ihre Ölheizung noch nicht modernisieren.

Dann müssen Sie wissen
  • dass Sie diese unbefristet weiterbetreiben können, wenn es sich um einen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel handelt.
  • dass Sie diese auch dann unbefristet weiterbetreiben können, wenn es sich nicht um die vorgenannten Kesseltypen handelt, sofern Sie die Ölheizung in Ihrem eigenen Gebäude selbst nutzen und das Gebäude maximal zwei Wohnungen hat.
  • dass Sie diese nur noch bis zu ihrem 30sten Betriebsjahr betreiben können, wenn keine der vorgenannten Bedingungen zutrifft.

 

Sie möchten Ihre alte Ölheizung durch eine neue Öl-Brennwertheizung ersetzen.

Dann müssen Sie wissen
  • dass Sie die neue Heizung unbefristet betreiben können, wenn Sie diese vor dem 01.01.2026 einbauen lassen.
  • dass Sie die neue Heizung unbefristet betreiben können, wenn Sie diese nach dem 31.12.2025 einbauen lassen und dafür sorgen, dass ein Solar- oder ähnlicher Erneuerbare-Energie-Anlagenteil integriert wird.
  • dass Sie die neue Heizung unbefristet betreiben können, wenn Sie diese nach dem 31.12.2025 einbauen lassen und die Kombination mit einem Solar- oder ähnlichem Erneuerbare-Energie-Anlagenteil unzumutbar ist.

 

Warum es sich lohnt, weiter auf Heizöl zu setzen?

Modernisierungsvarianten im Kostenvergleich*
Wärmeversorgung Modernisierung mit
Öl-Brennwertgerät
Modernisierung mit
Öl-Brennwertgerät +
Solarthermieanlage
für Warmwasser
Umstellung auf
Gas-Brennwertgerät
Umstellung auf
Flüssiggas-Brennwertgerät
Umstellung auf
Solar-Wärmepumpe
(Luft-Wasser)
Holzpelletkessel
Einmalige Investition
ohne staatliche Förderung
mit staatlicher Förderung
(inkl. Montage und MwSt.)
11.400 Euro
11.400 Euro
15.850 Euro
14.515 Euro
13.000 Euro
13.000 Euro
12.700 Euro
12.700 Euro
24.850 Euro
24.850 Euro
28.200 Euro
15.510 Euro
Laufende
Brennstoffkosten
1.237 Euro/Jahr 1.106 Euro/Jahr 1.744 Euro/Jahr 1.396 Euro/Jahr 2.364 Euro/Jahr 1.428 Euro/Jahr
Berechnungsgrundlage: Einfamilienhaus mit 150qm, Erdgeschoss und Dachgeschoss beheizt, rechteckiger Grundriss und Satteldach. Die genaue Höhe der Investition ist abhängig vom Umfang d. Maßnahmen u. d. individuellen Situation. Regionale Förderprogramme sind nicht berücksichtigt. Ein entsprechendes Angebot erstellt ihr Fachbetrieb. Quelle: IWO-Berechnungen zum Vergleich von Heizungssystemen im Modernisierungsfall, alle Angaben inkl. MwSt.: Stand: September 2020. Energiepreise als Durchschnitt für Jan.-Aug. 2020 aus unterschiedlichen Quellen (u.a. Brennstoffspiegel IWO).
* Unter der Annahme, dass die vom Fördermittelgeber geforderten Jahresarbeiterzahlen (JAZ) - im Bestand für Luft/Wasser-WP 3,5 - in dem hier betrachteten typischen Bestands-Einfamilienhaus mit einer Auslegungs-Heiztemperatur von 70/550C nicht erreicht werden.

Textinhalt mit freundlicher Genehmigung von www.easyoil.de, Tabelle mit freundlicher Genehmigung von www.zukunftsheizen.de

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